FAQ Für
wichtige Dinge, die Sie wissen sollten
Der Mietvertrag wird immer zwischen Vermieter und Mieter geschlossen. Wir, als Verwalter,erstellen in Absprache mit beiden Seiten den Vertrag und leiten diesen an beide Parteien zurUnterschrift weiter.
Die zulässige Kaution beträgt drei Nettokaltmieten. Hier ist der Mieter berechtigt die Kautionin drei Monatsraten zu bezahlen. Zu Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Rate fällig,die zwei weiteren Raten sind jeweils mit den zwei darauffolgenden Monatsmieten fällig.Sollte sich die Miete während der Mietlaufzeit erhöhen, so können beide Vertragsparteienvereinbaren, dass die Kaution entsprechend aufgestockt wird.Hier kann auch der Vermieter vor Vertragsbeginn dem Mieter ein Kautionskonto, auf welchesdie Kaution eingezahlt werden soll, mitteilen. Der Vermieter ist dazu verpflichtet dieBarkaution von seinem Vermögen getrennt anzulegen. Dadurch soll der Mieter für den Fallgeschützt werden, falls der Vermieter insolvent wird. Die Kaution dient dem Vermieter alsSicherheit im Falle von Beschädigungen des Mietgegenstandes oder von Mietausfällen.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden.
Um Schimmelbildung zu vermeiden, empfehlen wir regelmäßiges Stoßlüften (mind. 2x täglich). Da im Bad und in der Küche schneller Feuchtigkeit entstehen kann, ist hier besonders darauf zu achten. Ebenso sollte auf die richtige Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit in den Räumen geachtet werden. Falls dennoch Schimmel entstehen sollte, so muss dieser umgehend fachmännisch behandelt bzw. beseitigt werden.
Nein, der Vermieter muss alle Schlüssel die zur Wohnung gehören an den Mieter bei Mietbeginn übergeben. Sollte der Mieter für längere Zeit die Wohnung nicht nutzen, so muss er dafür sorgen, dass bei begründeten Notfällen Zugang in die Wohnung gewährleistet werden kann. Hier sollte Mieter die Verwaltung darüber informieren und die Kontaktdaten der Person mitteilen, bei dersich der Schlüssel befindet.
Hier muss der Mieter zeitnahe uns, der Verwaltung, über den Verlust des Schlüsselsinformieren. Falls der Schlüssel verloren gegangen ist oder evtl. gestohlen wurde, mussdurch uns eine beauftragte Firma das Schloss austauschen. Damit die Kosten nicht auf denMieter fallen, sollte hier der Mieter für solche Fälle eine Haftpflichtversicherung abschließen.Bitte beachten, dass fremde Schlüssel und der Austausch einer Schließanlage mitabgesichert sind.
Wir empfehlen dem Mieter eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Vermieter darf ohne Zustimmung des Mieters nur in absoluten Notfällen wie z. B. bei Rohrbruch oder im Brandfall die Wohnung betreten. Ansonsten kann er nur nach vorheriger Terminvereinbarung die Wohnung betreten.