FAQ Für
wichtige Dinge, die Sie wissen sollten
Wir sind das Sprachrohr zwischen Ihnen und dem Mieter und kümmern uns um alle Ihre Belange sowie des Mieters die, die Immobilie betreffen. Von der Reparatur des Wasserhahns bis hin zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung sowie auch Vermietung stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
Sie als Eigentümer müssen uns nur zur Verwaltung Ihrer Immobilie die Mieterdaten, den Mietvertrag, die Kautionsunterlagen sowie alle relevanten Unterlagen, die Ihre Immobilie betreffen wie z. B. den Grundsteuerbescheid, übergeben.
Grundsätzlich geben wir keine Kontaktdaten von Ihnen als Eigentümer an Mieter weiter. Sollte dennoch der Mieter an Ihre Kontaktdaten gelangen und sich an Sie wenden, so können Sie diesen an uns verweisen.
Normalerweise wird der Zustand der Wohnung bei jedem Mieterwechsel geprüft. Sollten Gründe vorliegen, so wird die Wohnung nach Absprache mit allen besichtigt.
Sanierungsmaßnahmen, die über die normale Mängelbehebung hinausgehen, sind gegen Sonderkosten möglich und können von uns betreut werden.
Wir erledigen erstmals die Vorarbeit durch. Hierzu führen wir die Besichtigungstermin durch, holen zur Entscheidungsfindung die Mieterselbstauskunft ein und führen die Identitäts- sowie Bonitätsprüfung Mietinteressenten durch. Erst nach Vorsortierung der vorliegenden Daten wird dann gemeinsam mit dem Vermieter der neue Mieter ausgesucht.
Um Sie als Eigentümer finanziell abzusichern, verlangen wir die zulässige Kaution von drei Nettokaltmiete.
Der Mieter wird durch uns abgemahnt. Sollte der Mietrückstand nicht zeitnahe ausgeglichen werden, so wird der Eigentümer von uns darüber informiert. Bei zwei offenen Mietrückständen ist eine fristlose Kündigung möglich. Die Vorgehensweise wird vorher allerdings mit der Eigentümerseite gemeinsam abgestimmt.
Die Nebenkostenabrechnung wird durch uns erstellt. Sie als Eigentümer erhalten hiervon eine Kopie. Sollte sich hier ein Guthaben wir den Mieter ergeben, so werden wir das Guthaben vom Mietenkonto an den Mieter überweisen. Bei einer Nachzahlung muss der Mieter den Nachzahlungsbetrag innerhalb einer Frist auf das Mietenkonto überweisen.
Die Mängelbehebung wird durch uns betreut. Die hierfür entstanden Kosten für die Mängelbehebung trägt der Verursacher.
Die gesetzlichen Mieterhöhungen werden durch uns überprüft und nach Absprache mit der Eigentümerseite durch uns ausgeführt.
Durch den Verkauf der Wohnung wird der Vertrag bei Übergang von Nutzen und Lasten automatisch aufgelöst. Nach Veräußerung der Immobilie müssen wir zeitnahe darüber informiert werden.